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Artikelbeschreibung
Witterungsbeständiges, DIN geprüftes Kennzeichen (Eurokennzeichen) für die Zulassung Ihres Elektroautos an Ihrer Zulassungsstelle. Reflektierende Oberfläche und individuelle Prägung.
Wichtige Hinweise vor Aufgabe der Bestellung
Die Darstellung Ihres Kennzeichens im Konfigurator ist schematisch. Abweichungen im Endprodukt sind möglich, da nach aktueller Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) gefertigt wird.
Beachten Sie auch, dass durch die reine Konfiguration und Bestellung Ihres Kennzeichens keine Wunschkennzeichenreservierung sowie Prüfung auf Korrektheit durch uns erfolgt. Stellen Sie bitte daher sicher, dass Ihr gewünschtes Kennzeichen vor der Bestellung für Sie reserviert und korrekt ist.
Deutsche Qualitätsstandards zu niedrigen Preisen
Amtliches Eurokennzeichen
Reflektierende Oberfläche
Mit Ihrer Wunschprägung
Umweltfreundliches Heißprägeverfahren
Made in Germany
Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
Seit Juni 2015 ist das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) in Kraft. Dieses Gesetz legt fest, welche Fahrzeuge als elektrisch betriebene Fahrzeuge zu klassifizieren sind und dadurch Privilegien wie zum Beispiel Parkerleichterung erhalten dürfen. E-Kennzeichen werden seit dem 26.09.2015 auf Antrag zugeteilt. Aufgebaut ist solch ein E-Kennzeichen wie ein bisheriges Kfz-Kennzeichen. Es unterscheidet sich lediglich darin, dass hinter der letzten Ziffer der Erkennungsnummer der Buchstabe "E" steht.
Welche Fahrzeuge fallen unter das EmoG?
Neben reinen Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen werden auch von außen aufladbare Hybridfahrzeuge, sogenannte Plug-in-Hybridautos, bevorrechtigt. Die E-Fahrzeuge dürfen höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen und müssen mindestens 40 Kilometer im vollelektrischen Betrieb schaffen.
E-Kennzeichen: Vorteile für Elektroautos im Straßenverkehr
Elektronisch betriebene Autos mit einem E-Kennzeichen dürfen beispielsweise auf speziell ausgewiesenen Parkplätzen mit Ladesäulen ohne Gebühr parken oder auf der Busspur fahren. Dies ist natürlich nur dann möglich, wenn die jeweilige Kommune vor Ort auch die Voraussetzungen dafür schafft. Über die genauen Privilegien mit einem E-Kennzeichen in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Stadt kann Ihnen Ihre zuständige Zulassungsbehörde Auskunft geben, da dies nicht bundeseinheitlich geregelt ist.
Umweltplakette trotz E-Kennzeichen?
Ja, auch mit einem E-Kennzeichen benötigt Ihr Elektro-Auto eine Feinstaubplakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Ohne grüne Plakette drohen Ihnen Bußgelder! Das vollständige Kennzeichen muss inkl. “E” auf der Feinstaubplakette vermerkt sein. Grüne Umweltplaketten können Sie ebenfalls bei uns erwerben.