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Artikelbeschreibung
Kennzeichen (Amtliches Eurokennzeichen) aus Aluminium für Ihren Anhänger oder Fahrradträger. Reflektierende Oberfläche und individuelle Prägung.
Wichtige Hinweise vor Aufgabe der Bestellung
Die Darstellung Ihres Kennzeichens im Konfigurator ist schematisch. Abweichungen im Endprodukt sind möglich, da nach aktueller Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) gefertigt wird.
Beachten Sie auch, dass durch die reine Konfiguration und Bestellung Ihres Kennzeichens keine Wunschkennzeichenreservierung sowie Prüfung auf Korrektheit durch uns erfolgt. Stellen Sie bitte daher sicher, dass Ihr gewünschtes Kennzeichen vor der Bestellung für Sie reserviert und korrekt ist.
Deutsche Qualitätsstandards zu niedrigen Preisen
Amtliches Eurokennzeichen
Reflektierende Oberfläche
Mit Ihrer Wunschprägung
Made in Germany
Umweltfreundliches Heißprägeverfahren
Zusatzkennzeichen für Fahrradträger oder Ladung
Wird das hintere amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs durch einen Ladungsträger oder durch mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt, so muss ein drittes Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden. Ein Fahrradträger-Kennzeichen muss ebenfalls nach den Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung, Anlage 4, geprägt werden. Selbst gebastelte Schilder sind also unzulässig! Wiederholungskennzeichen benötigen keine TÜV-Plaketten und Bundesland-Siegel. Daher bleibt Ihnen der Gang zur Zulassungsstelle erspart. Bitte beachten Sie: Die Anbringung des Wiederholungskennzeichens liegt in Ihrer Verantwortung.
Schneller und kostenloser Versand bei Kennzeichen.Express
Sie benötigen kurzfristig ein Kennzeichen für Ihren Fahrradträger oder Anhänger? Dann profitieren Sie von unserem zuverlässigen, schnellen und kostenlosen Versand und bestellen Sie noch heute! DHL benötigt für die Zustellung in den meisten Fällen nur einen Werktag! Sollte Ihr Kennzeichen zu spät geliefert werden, erstatten wir Ihnen im Rahmen unserer Liefergarantie den vollen Kaufpreis.
Informationen zur Zulassung eines Anhängers
Grundsätzlich sind Anhänger in Deutschland zulassungspflichtig, d.h. sie müssen mit einem Kennzeichen versehen und auch zur Hauptuntersuchung (HU) vorgeführt werden. Nur Zugmaschinen mit einer Achse, die ausschließlich für Forst- und Landwirtschaft verwendet werden, sind zulassungsfrei. Ein zugelassener Anhänger kann von jedem Zugfahrzeug gezogen werden, welches den entsprechenden Anforderungen genügt. Er muss nicht mehr zusammen mit einem Zugfahrzeug genehmigt werden.
Grüne Kennzeichen für Anhänger
Bestimmte Fahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit und führen deshalb Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Grund - hierzu zählen auch bestimmte Anhänger für Land- oder Forstwirtschaft, für Tiere oder auch für Sportgeräte, z.B. Viehtransporte, Pferdeanhänger oder Bootstransporter.
Der Antrag auf Gewährung einer Steuerbefreiung und ggf. Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle zu stellen. War die Genehmigung zur Steuerbefreiung erfolgreich, verbleibt das grüne Nummernschild bis zur Außerbetriebsetzung oder Ummeldung in einen anderen Stadt- oder Landkreis am Fahrzeug/Anhänger. Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen jedoch nicht mehr vorliegen, kann durch das Finanzamt eine KFZ-Steuer festgesetzt werden. Das grüne Kennzeichen ist dann ab dem Zeitpunkt unwirksam und muss auf schwarz geändert werden.