Kennzeichen beschädigt - Was tun?
Wenn Ihre Kennzeichenschilder beschädigt oder unlesbar sind, z.B. durch einen Unfall, oder das Bundeslandsiegel bzw. die HU-Prüfplakette beschädigt wurde oder sich ablöst, müssen Sie dafür sorgen, dass die Kfz-Kennzeichen ausgetauscht werden. Die Zuständigkeit liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Wer dennoch damit weiterfährt begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Diese Unterlagen benötigen Sie für den Gang zur Zulassungsstelle:
- Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I Ihres Fahrzeugscheins
- Nachweis über die gültige HU (wenn Ihr Kennzeichen durch einen Unfall beschädigt wurde)
- bisherige (beschädigte) Kennzeichen
- neue Kennzeichenschilder (Diese bekommen Sie z.B. günstig und bequem online)
Bevollmächtige Personen: Sie müssen nicht persönlich beim Straßenverkehrsamt erscheinen. Auch jemand anderes wie z.B. Ihr/e Ehepartner/in kann in Ihrem Auftrag die Kfz-Schilder austauschen lassen. Hierl bedarf es einer Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Ausweises. Die bevollmächtigte Person benötigt für den Behördengang zudem selbst einen gültigen Personalausweis oder Pass.
Firmen oder Vereine, in deren Auftrag eine Erstzulassung stattfindet, müssen außer den oben genannten Papieren einen Firmen- oder Vereinsnachweis vorlegen, also z.B. einen Handels- oder Vereinsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung.
Wichtig: Auch bei Austausch nur eines Kennzeichens müssen beide Kennzeichen Ihrer Zulassungsbehörde vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass bei Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen eine Umkennzeichnung erforderlich ist. Lesen Sie hierzu mehr!