Ein unerwarteter Verlust oder Diebstahl der Kfz-Kennzeichen erfordert schnelles Handeln und eine präzise Vorgehensweise. Wir erklären Ihnen, welche Schritte im Falle eines Kennzeichenverlusts notwendig sind und ob selbstgebastelte Pappschilder als vorübergehende Lösung akzeptiert werden.
Kennzeichen weg - Handeln Sie zügig
Ob Ihr Kennzeichen gestohlen wurde oder Sie es während einer Fahrt verloren haben, die Umkennzeichnung des Fahrzeugs ist unvermeidlich. Dies bedeutet, dass ein neues Wunschkennzeichen beantragt werden muss, und die bisherige Kombination wird aus Sicherheitsgründen für zehn Jahre gesperrt. Fahren ohne gültige Kfz-Schilder ist nicht erlaubt und kann zu Bußgeldern von etwa 60 Euro führen.
Pappschild als Übergang erlaubt?
Viele Fahrzeughalter greifen in der Übergangszeit auf selbstgebastelte Pappschilder zurück. Obwohl dies grundsätzlich nicht erlaubt ist, zeigen sich Gesetzeshüter in der Regel tolerant, wenn es darum geht, kurzzeitig nach Hause oder direkt zur Zulassungsstelle zu gelangen. Dennoch besteht kein Anspruch auf dieses Ermessen.
Schritte bei Verlust oder Diebstahl:
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Anzeige bei der Polizei und Meldung bei der Zulassungsstelle: Melden Sie den Verlust oder Diebstahl umgehend der Polizei und informieren Sie Ihre Zulassungsbehörde. Auch bei Verlust eines einzelnen Kennzeichens ist diese Vorgehensweise notwendig. Eine polizeiliche Bescheinigung ist für den Gang zur Zulassungsstelle unerlässlich.
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Informieren Sie Ihre Versicherung: Falls jemand Ihre Kennzeichen missbräuchlich verwendet, könnten Schäden über Ihr Versicherungsprofil abgerechnet werden. Informieren Sie daher Ihre Versicherung über den Verlust.
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Gang zur Zulassungsstelle: Mit der polizeilichen Bescheinigung begeben Sie sich zur Zulassungsbehörde. Bei Verlust eines einzelnen Kennzeichens nehmen Sie das verbliebene Schild mit. Reservieren Sie vorher ein neues Wunschkennzeichen, bestellen Sie die Schilder online und bringen Sie sie zum Amt mit.
Erforderliche Unterlagen für die Zulassungsbehörde:
- Gültiger Personalausweis/Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- Bei Diebstahl: Anzeigen-Bestätigung der Polizei
- Falls vorhanden: Übriges Kennzeichen oder Reste
- Bei Vertretung: Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person
- Für Firmen, Vereine oder juristische Personen: Handels- oder Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung
Kosten für den Gang zur Zulassungsstelle:
Die Kosten variieren je nach Zulassungsstelle, können jedoch zwischen 70 und 100 Euro liegen, da Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und Kennzeichen neu ausgestellt werden müssen. Ob die Versicherung die Kosten für die neuen Kennzeichen übernimmt, sollte den Versicherungsbedingungen entnommen werden.
In einem unglücklichen Fall des Kennzeichenverlusts ist eine schnelle und präzise Vorgehensweise entscheidend. Lesen Sie hier, was in Fällen von unlesbaren oder beschädigten Kennzeichen zu tun is.
Bild von Jay George, Pixabay