Artikelbeschreibung
Witterungsbeständiges, DIN geprüftes Autokennzeichen (Amtliches Eurokennzeichen) für die Zulassung Ihres Autos an Ihrer Zulassungsstelle. Reflektierende Oberfläche und individuelle Prägung.
Deutsche Qualitätsstandards zu niedrigen Preisen
Sie bekommen von uns Kfz-Kennzeichen für Ihr Auto in Spitzen-Qualität und zu einem top Preis! Da uns nicht nur eine erstklassige Qualität am Herzen liegt, sondern auch unsere Umwelt, werden all unsere Kennzeichen mit einem umweltschonenden Heißprägeverfahren geprägt.
Amtliches Eurokennzeichen
Reflektierende Oberfläche
Mit Ihrer Wunschprägung
Umweltfreundliches Heißprägeverfahren
Plaketten
Die Plaketten werden nur von den zuständigen Zulassungsbehörden ausgestellt und werden nicht mitgeliefert. Somit bekommen Sie von uns nur die zertifizierten Schilder, mit denen Sie dann zur Zulassungsstelle gehen können.
Kennzeichenmaße
Das Standard- und gleichzeitig auch Größtmaß für ein Kfz-Kennzeichen beträgt 520 x 110 mm. Je nach Länge der Buchstaben-Zahlen-Kombination des Kennzeichens und nach Kraftfahrzeugtyp können auch verkürzte bzw. zweizeilige Platinen verwendet werden. Verkürzte oder zweizeilige Kennzeichen können bei uns im “Profi-Modus” ausgewählt werden. Bitte beachten Sie: Kennzeichen, die kürzer als 420mm oder zweizeilig sind, werden bei vielen Zulassungsstellen nur nach vorheriger Absprache akzeptiert. Sondergenehmigungen bzgl. bestimmten Kennzeichengrößen werden vor allem bei US-Importfahrzeugen oder Oldtimern ausgestellt. Hier bedarf es häufig einem vorherigen Gutachten des Kraftfahrzeuges durch einen Sachbearbeiter der Zulassungsbehörde.
Saisonkennzeichen
Ein Auto mit Saisonkennzeichen darf nur in dem Zeitraum auf die Straße, für den es zugelassen ist. Oben 3 und unten 10 auf dem Kennzeichen bedeutet, dass das Kraftfahrzeug von März bis Oktober angemeldet ist. In der restlichen Zeit darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen oder auf der Straße geparkt werden, sondern muss in der Garage oder auf privatem Grund stehen. Der Zulassungszeitraum muss mindestens zwei Monate betragen; die längste Zulassungsdauer beträgt elf Monate. Der Zeitraum wird im Fahrzeugschein, in der Versicherungskarte und auf dem/den Kennzeichen vermerkt.
So bestellen Sie ein Saisonkennzeichen
1. Geben Sie im Eingabefeld Ihr gewünschtes Kennzeichen ein, wählen Sie die gewünschte Menge und klicken Sie auf "Profi-Modus: Sondermaße, Saisonkennzeichen, Händlerkennzeichen, etc.".
2. Wählen Sie "Saisonkennzeichen" und tragen Sie Ihren gewünschten Anfangs- und Endmonat ein (z.B. 03 - 10). Das Kennzeichen wird Ihnen oben im Eingabefeld noch einmal vollständig angezeigt.
3. Legen Sie die Kennzeichen in den Warenkorb und schließen Sie die Bestellung mit Ihrer gewünschten Zahlungsmethode ab.
H-Kennzeichen für Oldtimer
Historische Kennzeichen für Oldtimer-Fahrzeuge finden Sie unter der Rubrik H-Kennzeichen. Hier können Sie auch H-Saisonkennzeichen konfigurieren und bestellen, welche seit Oktober 2017 zugelassen werden können.
Händlerkennzeichen
Als Gewerbetreibende der Fahrzeugbranche (z.B. Autohändler) können Sie für nicht zugelassene Fahrzeuge ein Händlerkennzeichen beantragen. Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt und unterliegen einer pauschalen Kfz-Steuer. Die Zulassungsstellen vergeben diese Kennzeichen befristet oder widerruflich. Als Privatperson können Sie kein rotes Kennzeichen erwerben. Die Kennzeichennummer eines Händlerkennzeichens beginnt immer mit "06".
Die roten Kennzeichen sind keinem Fahrzeug fest zugeteilt, das heißt Sie können mehrfach verwendet werden, sofern die zulässigen Fahrten von dem eigenen Betrieb ausgeführt werden. Händlerkennzeichen dürfen für Überführungsfahrten, Prüfungsfahrten oder Probefahrten genutzt werden. Ein Kfz-Verkäufer kann zum Beispiel ein 06-Kennzeichen bei Probefahrten für Interessenten mit Kaufabsicht für all seine zum Verkauf angebotenen Fahrzeuge benutzen.
Steuerbefreite (Grüne) Kennzeichen
Bestimmte Fahrzeuge sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit und führen deshalb Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Grund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie bestimmte Anhänger (u.a. spezielle Anhänger für Tiere und für Sportgeräte, beispielsweise Pferdeanhänger oder Bootstransporter). Einige andere Kraftfahrzeuge sind ebenfalls steuerbefreit, führen jedoch kein grünes Kennzeichen. Hierzu gehören zum Beispiel Schwerbehinderten-Fahrzeuge und Klein- sowie Leichtkrafträder.
Wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Zoll vorliegt, wird auf Antrag von der zuständigen KFZ-Zulassungsbehörde ein grünes Kennzeichen ausgestellt.
Weiteres
Sofern Sie ein Wunschkennzeichen bestellen möchten, reservieren Sie es bitte vor Aufgabe einer Bestellung bei der jeweiligen Zulassungsstelle. Ihre bestellten Kennzeichen werden von uns nicht auf Verfügbarkeit geprüft.