Kennzeichen verloren - was tun?
Wir erklären Ihnen, was bei Verlust oder Diebstahl der Nummernschilder genau zu tun ist und ob selbst gebastelte Pappschilder für den Übergang erlaubt sind oder nicht.
Kennzeichen weg - schnelles Handeln ist gefragt
Ihr Kennzeichen wurde gestohlen oder ist während einer Fahrt verloren gegangen? Unabhängig davon, ob nur ein oder beide Schilder fehlen, ist die Umkennzeichnung des Fahrzeugs notwendig. Das bedeutet, dass das Gefährt ein neues Wunschkennzeichen erhalten muss. Die bisherige Kennzeichen-Kombination wird aus Sicherheitsgründen für zehn Jahre gesperrt, damit Missbrauch vermieden wird. Bei Abhandenkommen eines oder beider Kennzeichen muss rasch gehandelt werden, da das Fahren ohne Kfz-Schilder unzulässig ist. Wer beim Fahren ohne Kennzeichen erwischt wird, muss mit Bußgeldern von etwa 60 Euro rechnen.
Pappschild als Übergang erlaubt?
Viele Fahrzeughalter nutzen als Übergang ein selbst gebasteltes Pappschild. Grundsätzlich ist dies nicht erlaubt, es wird aber häufig von den Gesetzeshütern für eine kurze Fahrt nach Hause bzw. direkt zur Zulassungsstelle toleriert, sofern man glaubhaft machen kann, dass das Kennzeichen soeben verloren gegangen ist. Zeugen, die den Verlust bestätigen können, können dabei sehr hilfreich sein. Ein Anspruch auf diesen Ermessensspielraum gibt es allerdings nicht.
Das müssen Sie bei Verlust oder Diebstahl tun:
Je nachdem, ob es sich um einen (eigenverschuldeten) Verlust oder Diebstahl handelt, müssen Sie folgende Schritte befolgen:
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Anzeige bei der Polizei, Meldung bei Zulassungsstelle: Zeigen Sie unmittelbar den Diebstahl oder Verlust bei der Polizei an und informieren Sie Ihre Zulassungsbehörde - unabhängig davon, ob nur eines oder beide Kennzeichen fehlen. Von der Polizei wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt, welche für den Gang zur Zulassungsstelle wichtig ist. Achtung: Wenn es sich sicher um Eigenverschulden handelt, bleibt Ihnen die Anzeige bei der Polizei erspart, aber Sie müssen eine eidesstattliche Versicherung zum Hergang abgeben, die als Nachweis des unfreiwilligen Verlusts fungiert.
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Informieren Sie Ihre Versicherung: Denn: Missbraucht jemand in der Zwischenzeit Ihre Kennzeichen mit einem anderen Fahrzeug, können Schäden ungewollt über das eigene Versicherungsprofil abgerechnet werden.
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Gang zur Zulassungsstelle: Gehen Sie mit der polizeilichen Bescheinigung zu Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde, damit Ihr Fahrzeug umgekennzeichnet werden kann. Fehlt nur ein Kennzeichen, nehmen Sie das “alte”, noch vorhandene Schild bitte mit. Tipp: Reservieren Sie sich vorher ein neues Wunschkennzeichen, bestellen Sie die Schilder vorab online und nehmen Sie sie mit zum Amt.
Diese Unterlagen müssen Sie mit zur Zulassungsbehörde nehmen:
• gültiger Personalausweis / Reisepass
• Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
• Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
• Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (durch die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den letzten HU-Bericht)
• Bei Diebstahl: Anzeigen-Bestätigung einer deutschen Polizeidienststelle
• Wenn vorhanden: Übriges Kennzeichen oder Kennzeichen-Reste
• Bei Vertretung: Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person
• Falls das Fahrzeug einer Firma, einem Verein oder einer sonstigen juristischen Person gehört: Handels- oder Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung
Kosten für den Gang zur Zulassungsstelle:
Je nach Zulassungsstelle können Kosten zwischen 70 und 100 Euro anfallen, da sowohl der Fahrzeugbrief, der Fahrzeugschein als auch Kennzeichen neu ausgestellt werden müssen. Es kommt quasi zu einer Neuzulassung. Ob Ihre Versicherung die Kosten für die neuen Kennzeichen übernimmt, muss den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnommen werden. Sprechen Sie hierzu Ihren Versicherer an.
Ihre Kennzeichen sind nicht mehr lesbar oder wurden beschädigt?
Lesen Sie hier, was Sie in diesem Fall tun müssen.