Zulassung eines Gebrauchtwagens - So funktioniert’s:
Sie haben sich ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft und möchten dieses nun für den Straßenverkehr zulassen? Hierbei ist es wichtig zu wissen, ob der Gebrauchtwagen beim Kauf abgemeldet oder noch auf den vorherigen Besitzer zugelassen ist. Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, was Sie in welchem Fall beachten müssen und welche Unterlagen Sie für die Zulassung Ihres Gebrauchtfahrzeuges benötigen.
Umschreibung eines angemeldeten Fahrzeugs auf einen neuen Fahrzeughalter
Überführungsfahrt zur Zulassungsstelle mit dem ehemaligen Fahrzeughalter:
Ist der von Ihnen gekaufte Wagen noch auf seinen vorherigen Besitzer zugelassen, d.h. wurde das Fahrzeug also nicht abgemeldet, so sollten Sie sich mit dem Verkäufer über eine Überführungsfahrt einigen. Bestenfalls fahren Sie mit dem Wagen direkt vom Abholort des Wagens zu Ihrer Zulassungsstelle und melden dort den Wagen auf sich um. Ganz wichtig: Für die Überführungsfahrt benötigen Sie die Deckungszusage Ihrer Kfz-Versicherung, denn sollten Sie während der Überführungsfahrt, also auf dem Weg zu Ihrer Zulassungsstelle in einen Unfall verwickelt werden, bleibt der Schadensfreiheitsrabatt des Verkäufers unangetastet. Für Überführungsfahrten haben die Versicherungen Sonderregelungen vereinbart.
Wenn eine Überführungsfahrt nicht möglich ist:
Gebrauchte Fahrzeuge werden oft an Wochenenden, Feiertagen oder abends verkauft und abgeholt. In solchen Fällen ist zum Beispiel die Überführungsfahrt direkt zu Ihrer Zulassungsbehörde nicht möglich, da das Amt geschlossen hat. Es ist aber möglich, das Fahrzeug binnen einer gewissen Frist umzumelden. Die Ummeldefrist wird vertraglich vereinbart und man geht in der Regel von einer Ummeldung innerhalb von drei Tagen aus. Wichtig ist auch hier wieder zu erwähnen, dass der Verkäufer nicht haftet, wenn der Käufer vor der Ummeldung des Kfz einen Unfall verursacht. Zur Sicherheit sollte der Verkäufer umgehend eine Kopie des Kaufvertrags an seine Versicherungsgesellschaft schicken, sobald er sein Gefährt verkauft hat und somit ein Halterwechsel stattfindet.
Umschreibung eines angemeldeten Fahrzeugs - Diese Unterlagen benötigen Sie:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Mandat)
- Nachweis über die gültige Haupt-Untersuchung (TÜV)
- sofern Sie ein neues Wunschkennzeichen haben wollen: alte, bisherige Kennzeichen sowie die neuen Kfz-Schilder
Wie bei den Neuzulassungen auch, bedarf es bei Firmen, Vereinen und bei Vertretungen durch bevollmächtige Personen noch weiterer Unterlagen:
- bei Firmen: zusätzlich die Gewerbeanmeldung und evtl.Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n: schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Zulassung und Überführung eines abgemeldeten Fahrzeugs
Der abgemeldete Gebrauchtwagen befindet sich in Ihrer Nähe:
Der Gebrauchtwagen wurde durch den vorherigen Besitzer bereits abgemeldet? Kein Problem! Sollte das gebrauchte Fahrzeug in Ihrer Nähe stehen, so können Sie sich nach Abschluss des Kaufvertrags die Fahrzeugpapiere übergeben lassen und den Gebrauchtwagen direkt bei Ihrer Zulassungsstelle anmelden. Der/die Sachbearbeiter/in versieht Ihre neuen Kennzeichen, die Sie bestenfalls vorher reserviert und mit zur Zulassungsstelle gebracht haben, mit den amtlichen Siegeln, sodass Sie diese anschließend an Ihrem neu zugelegten Gebrauchtwagen anbringen können. Bitte bedenken Sie: Ihr Fahrzeug dürfen Sie natürlich erst dann im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, wenn Sie das Auto auf sich zugelassen und die Kennzeichen am Wagen montiert haben!
Das abgemeldete Fahrzeug befindet sich in großer Entfernung:
Steht Ihr gewünschter Gebrauchtwagen nicht in Ihrer Nähe, so können Sie zur Überführung ein Kurzzeitkennzeichen verwenden. Die Kurzzeitkennzeichen können maximal fünf Tage lang verwendet werden und Sie bekommen diese bei jeder Zulassungsbehörde, ganz unabhängig von Ihrem Wohnort. Wohnen Sie beispielsweise in Hamburg und wollen Ihren Wunsch-Gebrauchtwagen in Stuttgart abholen, dann können Sie sich ein Kurzzeitkennzeichen beim Straßenverkehrsamt in Stuttgart ausstellen lassen. Wichtig: Für das Kurzzeitkennzeichen brauchen Sie eine Bestätigung Ihrer Kfz-Versicherung.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung eines abgemeldeten Kfz:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Mandat)
- Nachweis über die letzte, gültige Haupt-Untersuchung (TÜV)
- Bei Stilllegung des Fahrzeugs vor dem 01.10.2005: Abmeldebescheinigung
Wie bei den Neuzulassungen auch, bedarf es bei Firmen, Vereinen und bei Vertretungen durch bevollmächtige Personen noch weiterer Unterlagen:
- bei Firmen: zusätzlich die Gewerbeanmeldung und evtl.Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n: schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Tipp: Damit der Zulassungsvorgang besonders schnell geht, empfehlen wir Ihnen, vor dem Behördengang Ihr Wunschkennzeichen zu reservieren und die Kennzeichen online zu kaufen. Diese werden dann zu Ihnen nach Hause geliefert und Sie können direkt Ihre eigenen Kennzeichenschilder zur Zulassung mitbringen und etwas Zeit und Geld gewinnen. Auch eine grüne Umweltplakette, die jedes Auto benötigt, um in Umweltzonen fahren zu dürfen, können Sie ganz bequem zusammen mit den Schildern online bestellen.
Der Gebrauchtwagenkauf: Diese Papiere muss Ihnen der alte Fahrzeughalter übergeben:
- Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung.
- einen Nachweis über die Stilllegung (dies gilt nur, wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 abgemeldet wurde, ansonsten befindet sich ein entsprechender Vermerk auf der Zulassungsbescheinigung Teil I)