Wiederzulassung eines Fahrzeugs - So geht’s

Kraftfahrzeuge können in Deutschland aus unterschiedlichen Gründen durch eine Abmeldung “Außerbetriebsetzung” stillgelegt werden.

Das amtliche Siegel wird bei der Außerbetriebsetzung von den Kennzeichen entfernt. Bitte beachten Sie, dass wenn das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt war, die Betriebserlaubnis laut § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung- StVZO erlischt. Zur Wiederzulassung des Fahrzeuges, ist dann eine Vollabnahme durch den TÜV erforderlich. Erfolgt die Wiederzulassung innerhalb der 7 Jahren, benötigen Sie lediglich den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie ohne Kennzeichen nicht zur Prüfstelle fahren dürfen. Hierzu können Sie entweder einen Fahrzeugtransporter, ein Kurzzeitkennzeichen oder ein rotes Kennzeichen verwenden. Ausnahme: Hat ihr Auto noch ein entstempeltes, amtliches Kennzeichen, dürfen Sie mit diesem den direkten Weg zur Hauptuntersuchung und sofern Ihre Zulassungsstelle innerhalb Ihres Bezirks oder im angegrenzten Bezirk liegt, zur Wiederzulassung fahren. Sie benötigen hierfür eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

 

Folgende Dokumente benötigen bei der Zulassungsstelle:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Abmeldebestätigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I mit Vermerk auf die Außerbetriebsetzung
  • Abmeldebescheinigung oder Bericht über die letzte gültige Hauptuntersuchung
  • Ausgefüllte Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Kennzeichenschilder
  • Bei Vertretung: Vollmacht und eine Kopie Ihres Personalausweises / Reisepasses
  • Falls das Fahrzeug einer Firma- einem Verein oder einer sonstigen juristischen Person gehört: Handels- oder Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung
  • Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes

Wenn Sie Ihr altes Kennzeichen nicht mehr verwenden möchten, können Sie dieses durch ein neues Kennzeichen ersetzen (Diese bekommen Sie z.B. günstig und bequem online).

Wichtig: Denken Sie daran, Ihr Wunschkennzeichen vorher zu reservieren. Dies können Sie über die offizielle Seite Ihres Landkreises bzw. Ihrer Stadt erledigen.

 

Kosten für die Wiederzulassung

Wie hoch die Kosten im Einzelnen anfallen, hängt vor allem mit dem einhergehenden Aufwand ab.

  • Pauschale Kosten in Höhe von mind. 12,40 Euro.
  • Kosten für neue Kennzeichen: ca. 15 bis 35 Euro (oft sind diese onlline günstiger)
  • Wunschkennzeichenreservierung: 10,20 Euro zzgl. 2,60 Euro für Online-Reservierung.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie aufgrund der jetzigen Situation, einen Termin bei Ihrer jeweiligen Zulassungsbehörde benötigen.

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