Umschreibung eines Fahrzeugs - So funktioniert’s

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug kaufen, welches noch auf einen anderen Halter zugelassen ist, ist eine Umschreibung auf Ihren Namen nötig. Sie können einen Kfz-Halterwechsel innerhalb Deutschland oder innerhalb der gleichen Stadt durchführen.

Wichtig: Um einen Halterwechsel durchführen lassen zu können, müssen zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. Es dürfen zum einen bei der bisherigen Zulassung keine offenen Auslagen oder Gebühren bestehen. Zum anderen ist eine Ummeldung nur möglich, wenn laut Finanzamt bei der Kfz-Steuer keine Rückstände vorliegen.
 

Diese Unterlagen müssen Sie zur Zulassungsbehörde mitnehmen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Personalausweis oder Pass der zukünftigen Halterin bzw. des zukünftigen Halters
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Die alten sowie neue Kennzeichenschilder (Diese bekommen Sie z.B. günstig online)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Bei Vertretung: Vollmacht und eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Bei Firmen, Vereinen oder sonstigen juristischen Personen: Handels- oder Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung
  • Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes


Kennzeichen vom vorherigen Fahrzeughalter übernehmen

Seit dem 01.10.2019 kann ein auswärtiges Kennzeichen auch bei einem Halterwechsel behalten werden, d.h. Sie können die Kennzeichen des vorherigen Fahrzeughalters einfach übernehmen. In dem Fall müssen die alten Kennzeichenschilder nicht der Zulassungsstelle vorgelegt werden.

Wenn Sie sich dazu entscheiden, ein neues Kennzeichen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie vor dem Gang zur Zulassungsstelle eine Wunschkennzeichenreservierung vornehmen. Auch müssen Sie die alten Kfz-Kennzeichen mit zur Zulassungsstelle nehmen, um sie entwerten zu lassen, sonst können Sie das Auto nicht auf Ihren Namen zulassen.

Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie

Erben Sie ein Fahrzeug, dürfen Sie sich erst hinter das Steuer setzen, sobald Sie vom Versicherer des Wagens eine eVB-Nummer für die geänderte Versicherung erhalten haben. 

Mit dieser eVB-Nummer fahren Sie zu Ihrer Zulassungsstelle, um das Auto auf Ihren Namen umzumelden. Bei der Fahrzeugummeldung nach einer Erbschaft sind Sie an die Versicherungsgesellschaft des Erblassers gebunden. Bitte beachten Sie, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, das Fahrzeug unverzüglich umzumelden, da ansonsten ein Bußgeld in Höhe von 15 EUR erhoben wird.

Erfolgt der Kfz-Halterwechsel zwischen Ehepartnern oder einem Elternteil und dem Kind, müssen Sie das Auto ebenfalls ummelden. Der Halterwechsel innerhalb der Familie funktioniert wie beim Kauf eines Gebrauchtwagens.

Wie bei einer Neuzulassung können Sie bei einem Kfz-Halterwechsel ein Wunschkennzeichen beantragen. Bitte denken Sie daran, Ihr Wunschkennzeichen vorher zu reservieren! Anschließend können Sie die Schilder bequem online kaufen oder bei einem Schilderpräger vor Ort.

Kosten

Bei der Ummeldung eines Kfz wird und dem Wechsel des Fahrzeughalters entstehen Kosten. Wie hoch diese sind, hängt unter anderem davon ab, ob Sie die alten Kennzeichen des vorherigen Fahrzeughalters behalten. An Kosten fallen zum Beispiel an:

  • Gebühren, die die Zulassungsstelle für die Ummeldung erhebt: ca. 20 bis 30 Euro
  • Kosten für neue Kennzeichen: ca. 15 bis 35 Euro
  • Wunschkennzeichenreservierung: 10,20 Euro zzgl. 2,60 Euro für Online-Reservierung

Bitte beachten Sie, dass Sie aufgrund der jetzigen Situation einen Termin bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde benötigen.

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